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Schreckgespenst Insolvenz – Ist es wirklich das Aus für ein Unternehmen?

Selbstständigkeit und StartUps liegen im Trend, doch was passiert, wenn der Traum platzt und das eigene Unternehmen Insolvenz anmelden muss? Ist die Insolvenz das Todesurteil für ein Unternehmen oder gibt, stellt es die letzte Chance auf eine Wendung dar?

 

Insolvenz bedroht das Unternehmen und die Mitarbeiter

Eine Insolvenz ist nicht nur für das Unternehmen und die Geschäftsführung eine starke Belastung, sondern vor allem für die Mitarbeiter der betroffenen Firma. Diese können an dem aktuellen Zustand der Insolvenz nichts ändern und müssen abwarten, welche Informationen sie bekommen. Dabei schwebt bei vielen Arbeitern die ständige Angst den Arbeitsplatz zu verlieren mit. Den bei den meisten Insolvenzen werden Arbeitsplätze abgebaut, um Kosten zu sparen, und ob das Unternehmen sich erholt, bleibt für die Arbeiter lange Zeit ungewiss. Dies ist besonders bei mittleren und großen Firmen der Fall, hier erfahren die Arbeiter eher spät von den Problemen und es wird schnell beim Personal reduziert, um die Firma zu retten. Bei kleineren Unternehmen ist die Struktur meist transparenter und die Firmenleitung versucht oft die Arbeitsplätze zu bewahren, natürlich kann dies aber nicht für jede Firma und für jedes Insolvenzverfahren pauschalisiert werden. Sollten Sie dennoch das Gefühl haben, dass Ihr Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz Ihren Arbeitsplatz streichen will oder dass Ihnen sogar ein Teil des Lohns fehlt, sollten Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt oder Anwältin wenden.

Ab wann spricht man von einer Insolvenz?

Doch ab wann spricht man überhaupt von einer Insolvenz und welche Gründe kann es geben, einen Insolvenzantrag zu stellen? Von einer Insolvenz und damit verbunden einem beginnenden Insolvenzverfahren spricht man, wenn einer der drei folgenden Gründe zutrifft:

– Zahlungsunfähigkeit
– drohende Zahlungsunfähigkeit
– Überschuldung

Bei der Zahlungsunfähigkeit steht einem Unternehmen nicht mehr genügend Geld zur Verfügung, um die laufenden Kosten und offenen Rechnungen zu begleichen. Dabei gilt das Unternehmen erst als Insolvent, wenn das Unternehmen eine Zahlungslücke von mindestens zehn Prozent erreicht hat. Da ab diesem Punkt davon ausgegangen wird, dass das Unternehmen sich nicht mehr selbst aus dieser Lücke helfen kann.

Bei der drohenden Zahlungsunfähigkeit wiederum stellt das betroffene Unternehmen selbst den Insolvenzantrag, um der endgültigen Zahlungsunfähigkeit zu entkommen und dem Unternehmen eine bessere Chance auf Regeneration einzuräumen. Bei der frühen Beantragung kann ein Insolvenzberater oft noch die Gründe für die Umsatzeinbußen ermitteln und dem Unternehmen aus dem finanziellen Engpass helfen.

Der letzte Grund für eine Insolvenz ist die Überschuldung. Eine Überschuldung des Unternehmens ist die schwerste Form der Insolvenz und leider schaffen es nur die allerwenigsten Firmen wieder aus der Überschuldung heraus. Bei der Überschuldung übersteigen die Forderungen das aktuelle Vermögen des Schuldners und dieser kann die Forderungen nicht mehr decken. Beim Insolvenzverfahren wird versucht, die Gläubiger zu beschwichtigen und nacheinander die Schulden auszugleichen. Meist hilft in diesen Fällen nur noch der Verkauf des Unternehmens an Investoren. Die Investoren haben reges Interesse an Unternehmen, die in der Insolvenz stecken, um einen Wiederaufbau oder eine Vereinnahmung der Firma mit der eigenen Firma abzuwickeln. Es werden dabei meist Anteile des Unternehmens oder gleich das ganze Unternehmen verkauft. Oft wird noch versucht die Arbeitsplätze zu retten oder in das neue Unternehmen einzugliedern. Wenn Sie noch mehr Informationen zur Gesetzeslage der Insolvenzverfahren suchen, schauen Sie sich unseren Artikel: Firmenpleite – Wann gilt ein Unternehmen als insolvent? an.

 

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