Der Job des Lkw-Fahrers ist nicht leicht. Das mag auf den ersten Blick nicht so aussehen, ist aber unumstritten. Dabei geht es gar nicht so sehr um den körperlichen Anspruch, sondern um die Verantwortung. Ein beladener Lkw wiegt mehrere Tonnen und es entstehen fast immer schwere Unfälle, wenn der Fahrer die Kontrolle verliert. Das passiert freilich nicht mit Absicht, sondern ist zum Beispiel auf Übermüdung zurückzuführen. Damit genau solche Fälle nicht eintreten, gibt es Regeln. Diese besagen unter anderem, dass pro Tag und pro Woche nur eine bestimmte Zeit gefahren werden darf. Werden die Lenkzeiten überschritten oder die Pausen nicht eingehalten, dann verstößt man gegen das Gesetz und man wird bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten.
Kontrolliert wird die Einhaltung der Regeln mit einem seit 2006 vorgeschriebenen digitalen Tachographen. Dieser wird umgangssprachlich auch als Kontrollgerät oder Fahrtenschreiber bezeichnet und ist im gewerblich genutzten Lkw verbaut. Er dokumentiert die Lenk- und Ruhezeiten und speichert diese auf die eingelegte Fahrerkarte ab. Eine Fahrt ohne eingelegte Fahrerkarte ist grundsätzlich verboten, es gibt nur wenige Ausnahmefälle, die es erlauben.
Alle 28 Tage muss eine Auslesung erfolgen
Die Fahrerkarte wird je nach Bundesland bei der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Dekra oder beim TÜV beantragt. Sie gilt für fünf Jahre und ist mit einem Speicherchip versehen. Damit die Daten darauf nicht verloren gehen beziehungsweise der digitale Tachograph ältere Daten nicht überschreibt, muss die Karte alle 28 Tage ausgelesen werden. Diese Aufgabe fällt allerdings nicht in den Bereich des Fahrers, sondern der Arbeitgeber (also das Unternehmen) ist dafür verantwortlich. Benötigt wird lediglich ein entsprechendes Auslesegerät und eine Fahrerkarten auslesen Software.
Wichtig: Die ausgelesenen Daten müssen für mindestens ein Jahr archiviert werden. Außerdem ist der Fahrer zur Bereitstellung der Karte beziehungsweise aller notwendigen Dokumente verpflichtet, damit der Arbeitgeber die Auslesung (rechtzeitig) vornehmen kann.
Darf ein Fahrer die Karte auch selber auslesen?
Ja, diese Möglichkeit besteht. Es hat allerdings keinen Einfluss auf die gesetzlichen Vorschriften, sodass auch in diesem Fall die Karte alle 28 Tage vom Unternehmen ausgelesen werden muss. Es hat jedoch trotzdem Vorteile, denn wenn man sich selbst ein Auslesegerät inklusive Software anschafft, dann hat man unter anderem früher einen Überblick und kann die Fahrtage besser planen. Andernfalls müssen stets die 28 Tage abgewartet werden, bis der Chef die Karte ausliest.
Ein weiter Vorteil ist, dass die Arbeitszeiten- und schichten jederzeit und vollständig nachgewiesen werden können. Das ist beispielsweise für die Steuererklärung ein wichtiger Aspekt.
Zu guter Letzt kann mit den Daten auch nachgewiesen werden, dass man unbezahlte Überstunden geleistet hat.
Auf Verstöße muss hingewiesen werden
Bei Gesetzen ist es so, dass zwischen Theorie und Praxis unterschieden werden muss. In der Theorie wissen zum Beispiel die Arbeitgeber, dass sie die ausgelesenen Daten der Fahrerkarte analysieren und auswerten müssen. Werden Regelverstöße festgestellt, dann müssen diese dem jeweiligen Fahrer mitgeteilt werden. Unter anderem, wenn die Ruhezeiten nicht eingehalten wurden. In der Praxis kommt es aber nur selten dazu, da es Zeit in Anspruch nimmt. Und da diese von Haus aus Mangelware ist, wird meist darauf verzichtet. Abhilfe schafft auch hier, wenn man sich als Fahrer selbst ein Auslesegerät anschafft.