Ab dem 01. Januar 2022 dürfen in Supermärkten keine Plastiktüten mehr verkauft und angeboten werden. Das betrifft ebenso Discounter, Drogerien und den Einzelhandel. Nicht die einzige Änderung, die auf Verbraucher, Arbeitnehmer und Autofahrer 2022 wartet. Neben dem Porto für Briefe, das in allen Größen um 5 Cent steigt, werden auch die Spritpreise teurer. Dies geht mit der Erhöhung der CO₂-Abgabe einher. Aber keine Sorge selbstverständlich bringt 2022 auch viele erfreuliche Veränderung mit sich. So steigt der Mindestlohn auf 9,82 € pro Stunde. Was wird im neuen Jahr noch anders sein?
Sicherheit im Verkehr, höhere Freibeträge und elektronische Krankschreibung
Der Verkehr soll 2022 sicherer werden. Dafür werden alle Neuwagen mit Assistenzsystemen ausgestattet. Darunter die autonome Notbremsfunktion in Pkws und Transportern. Ebenso sollen intelligente Geschwindigkeitsassistenten dazu beitragen, dass Autofahrer sich an Höchstgrenzen halten. Wichtig für alle Autofahrer, die zwischen den Jahren 1953 und 1958 das Führerscheindokument erhalten haben: dieser muss 2022 gegen die neue Variante eingetauscht werden.
Auch 2022 erhöht sich der Steuerfreibetrag, als Anteil des Jahreseinkommens, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Bei der Höhe kommt es auf die Steuerklassen an. Diese entscheidet letztlich, welchen Vorteile man bei dieser Anpassung wirklich hat. Die Berechnung findet dabei automatisch anhand der Steuerklasse statt. In manchen Fällen lohnt es sich über einen Steuerklassenwechsel nachzudenken. Ein Lohnbüro kann dabei beratend zur Seite stehen.
Schon seit Oktober 2021 übermitteln Ärzte die Krankmeldungen eines Patienten digital an die Krankenkassen. Nun soll das auch ab 1. Juli 2022 direkt an den Arbeitgeber erfolgen. Damit braucht sich der Krankgeschriebene um nichts mehr in Bezug auf die Krankschreibung zu kümmern.
Auch die Umwelt profitiert von 2022
Das Töten von geschlüpften, männlichen Eintagsküken ist ab 1. Januar 2022 verboten. In Baden-Württemberg müssen alle Häuser, die nicht zum Wohnen genutzt werden, mit Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Gleiches gilt für Parkplätze mit einer Fläche von mehr als 35 Stellplätzen.
Darüber hinaus wird die Solarpflicht auf Wohnhäusern in dem Bundesland ab dem 1. Mai 2022 ausgeweitet, sodass Bauherren nun auf dem Dach Ihres neu errichteten Wohnhauses eine Solaranlage installieren müssen